Unsere Ausbilder

Lars Perthel

Führerscheinklassen: A, B, C, CE, T, BKF Fort- und Weiterbildung

Fahrlehrer seit 2009

Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Bei uns können Sie neben den Führerscheinklassen C, C1, C1E und CE auch die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erwerben – kompakt, praxisnah und zertifiziert.

TQ Cert Logo

Die beschleunigte Grundqualifikation ist für alle erforderlich, die im Bereich des Güter- oder Personenverkehrs im Straßenverkehr tätig werden möchten und eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE benötigen. Dies gilt insbesondere für Berufsanfänger, Quereinsteiger und Personen, die ihre Qualifikation nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen müssen. Die Ausbildung umfasst 140 Stunden (130 Theorie und 10 Praxis) und wird in einem intensiven, strukturierten Zeitraum durchgeführt – ideal für eine schnelle Einstiegsmöglichkeit in die Berufskraftfahrer-Tätigkeit. Die Kurse finden in kleinen Gruppen statt, um individuelle Betreuung und maximale Lernwirksamkeit zu gewährleisten.

Der Abschluss erfolgt über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Mittelfranken. Dort findest Du auch weitere Informationen zur Ausbildung.

Voraussetzungen & Wer die Qualifikation braucht

Kategorie Muss die Grundqualifikation nachweisen? Begründung / Hinweise
Neue Berufskraftfahrer ✅ Ja Personen, die erstmals eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE beantragen.
Quereinsteiger ✅ Ja Wer in den Beruf des Berufskraftfahrers wechselt und eine neue Fahrerlaubnis benötigt.
Fahrer mit älteren Fahrerlaubnissen ✅ Ja (je nach Geburtsdatum) Fahrer, die vor dem 10. September 2009 eine Fahrerlaubnis erhielten, müssen die Qualifikation nachweisen, wenn sie ab dem 10. September 2014 erneut eine Fahrerlaubnis beantragen oder erweitern.
Fahrer mit EU-Fahrerlaubnis (nach 2009) ✅ Ja Alle Fahrer, die nach dem 10. September 2009 eine Fahrerlaubnis erhielten, müssen die Grundqualifikation nachweisen.
Fahrer mit Fahrerlaubnis vor 2009 (nur Erweiterung) ❌ Nein Wenn die Fahrerlaubnis nur erweitert wird (z. B. C → C1E) und keine neue Fahrerlaubnis beantragt wird, ist die Qualifikation nicht zwingend erforderlich – Ausnahme: Bei Erweiterung nach dem 10. September 2014.
Fahrer mit Güterkraftverkehrserlaubnis (z. B. für Transporte innerhalb des Betriebs) ❌ Nein Wenn keine öffentliche Verkehrsleistung erbracht wird (z. B. nur interner Betriebsverkehr), ist die Grundqualifikation nicht erforderlich.
Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 ✅ Ja Auch Personen mit Personenbeförderungslizenz müssen die Grundqualifikation nachweisen, wenn sie im gewerblichen Personenverkehr tätig sind.

⚠️ Hinweis: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 gilt für alle gewerblichen Kraftfahrer in der EU. Die Qualifikation ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im gewerblichen Personenverkehr obligatorisch.

Unser Ausbildungsfahrzeug

Bild des Fahrzeugs LKW MAN (Mannie)

LKW MAN (Mannie)

Führerscheinklassen: C, CE, C1, C1E

Beschreibung