Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Bei uns können Sie neben den Führerscheinklassen C, C1, C1E und CE auch die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erwerben – kompakt, praxisnah und zertifiziert.

Die beschleunigte Grundqualifikation ist für alle erforderlich, die im Bereich des Güter- oder Personenverkehrs im Straßenverkehr tätig werden möchten und eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE benötigen. Dies gilt insbesondere für Berufsanfänger, Quereinsteiger und Personen, die ihre Qualifikation nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen müssen. Die Ausbildung umfasst 140 Stunden (130 Theorie und 10 Praxis) und wird in einem intensiven, strukturierten Zeitraum durchgeführt – ideal für eine schnelle Einstiegsmöglichkeit in die Berufskraftfahrer-Tätigkeit. Die Kurse finden in kleinen Gruppen statt, um individuelle Betreuung und maximale Lernwirksamkeit zu gewährleisten.
Der Abschluss erfolgt über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Mittelfranken. Dort findest Du auch weitere Informationen zur Ausbildung.
Voraussetzungen & Wer die Qualifikation braucht
| Kategorie | Muss die Grundqualifikation nachweisen? | Begründung / Hinweise |
|---|---|---|
| Neue Berufskraftfahrer | ✅ Ja | Personen, die erstmals eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE beantragen. |
| Quereinsteiger | ✅ Ja | Wer in den Beruf des Berufskraftfahrers wechselt und eine neue Fahrerlaubnis benötigt. |
| Fahrer mit älteren Fahrerlaubnissen | ✅ Ja (je nach Geburtsdatum) | Fahrer, die vor dem 10. September 2009 eine Fahrerlaubnis erhielten, müssen die Qualifikation nachweisen, wenn sie ab dem 10. September 2014 erneut eine Fahrerlaubnis beantragen oder erweitern. |
| Fahrer mit EU-Fahrerlaubnis (nach 2009) | ✅ Ja | Alle Fahrer, die nach dem 10. September 2009 eine Fahrerlaubnis erhielten, müssen die Grundqualifikation nachweisen. |
| Fahrer mit Fahrerlaubnis vor 2009 (nur Erweiterung) | ❌ Nein | Wenn die Fahrerlaubnis nur erweitert wird (z. B. C → C1E) und keine neue Fahrerlaubnis beantragt wird, ist die Qualifikation nicht zwingend erforderlich – Ausnahme: Bei Erweiterung nach dem 10. September 2014. |
| Fahrer mit Güterkraftverkehrserlaubnis (z. B. für Transporte innerhalb des Betriebs) | ❌ Nein | Wenn keine öffentliche Verkehrsleistung erbracht wird (z. B. nur interner Betriebsverkehr), ist die Grundqualifikation nicht erforderlich. |
| Fahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 | ✅ Ja | Auch Personen mit Personenbeförderungslizenz müssen die Grundqualifikation nachweisen, wenn sie im gewerblichen Personenverkehr tätig sind. |
⚠️ Hinweis: Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 gilt für alle gewerblichen Kraftfahrer in der EU. Die Qualifikation ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im gewerblichen Personenverkehr obligatorisch.

